Innerhalb der (maximal möglichen) vier Tage als Gast in der Mönchsrepublik konnte ich zu Fuß naturgemäß nur einen kleineren Teil der über die Halbinsel verteilten Klöster, Unterklöster und Einsiedeleien besuchen.
Schön war es daher, während der Rückfahrt mit dem Schiff entlang der Westküste darüber hinaus noch knapp die Hälfte der zwanzig Hauptklöster vom Meer aus zu sehen.

Art. 88 Abs. IV BayBG
Mein Reiseblog im Sabbatjahr